Datenschutz-Grundlagen: Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Bei Verarbeitungen, die ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen darstellen, muss der Verantwortliche eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen. Dies beinhaltet die systematische Beschreibung der Verarbeitungsvorgänge und Bewertung der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. Ein Beispiel ist die Einführung eines neuen Systems zur Videoüberwachung in einem Unternehmen.