Privacy tip of the day

Datenschutz-Grundlagen: Unterstützungspflichten des Verantwortlichen
Das Unternehmen muss den Datenschutzbeauftragten (DPO=Data Protection Officer) bei der Erfüllung seiner Aufgaben unterstützen. Dazu gehört die Bereitstellung der notwendigen Ressourcen, wie Zeit, Budget und Zugang zu Informationen. Außerdem muss der DPO in alle Fragen des Datenschutzes frühzeitig eingebunden werden. Ein praktisches Beispiel ist die Einbeziehung des DPO bei der Einführung neuer IT-Systeme, um Datenschutzaspekte von Anfang an zu berücksichtigen.
Datenschutz-Grundlagen: Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten
Der Datenschutzbeauftragte (DPO=Data Protection Officer) muss seine Aufgaben unabhängig wahrnehmen können. Er darf keine Anweisungen bezüglich der Ausführung seiner Aufgaben erhalten. Zudem darf er wegen der Erfüllung seiner Aufgaben nicht benachteiligt oder abberufen werden. In der Praxis bedeutet dies, dass der DPO direkt der höchsten Managementebene unterstellt sein sollte und nicht in Interessenkonflikte geraten darf, z.B. sollte der IT-Leiter nicht gleichzeitig DPO sein.
Anwendungen überprüfen
"Installieren Sie nur vertrauenswürdige und notwendige Anwendungen auf Ihren Geräten. Fragen Sie vorher bei der IT-Abteilung nach. Das gilt auch für ""portable"" Apps, die ohne Administratorrechte heruntergeladen und genutzt werden können."
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