Datenschutz-Grundlagen: Grundsatz: Rechenschaftspflicht
Der Verantwortliche ist für die Einhaltung aller Datenschutzgrundsätze verantwortlich und muss diese Einhaltung nachweisen können. Ein Unternehmen sollte daher Dokumentationen führen, die zeigen, welche Maßnahmen zur Einhaltung der DSGVO ergriffen wurden, wie z.B. Verarbeitungsverzeichnisse und Datenschutzrichtlinien.